Haus oder Wohnung geerbt?

Das sollten Sie wissen!

Wichtige Hinweise zum Thema Erbschaft von Häusern und Wohnungen

Erbschaft ausschlagen oder annehmen?

Wenn Sie eine Erbschaft annehmen, können Sie auch Schulden erben. Sie sollten also genau prüfen, ob und wenn ja, wie hoch evtl. Schulden auf dem Haus oder der Eigentumswohnung sind und diese einem möglichen Veräußerungsgewinn gegenüberstellen. Bei der Bewertung Ihrer geerbten Immobilie stehen wir Ihnen gern mit professioneller Unterstützung zur Seite.

Nachlass regeln!

Wer sind die Erben und wie soll das Erbe aufgeteilt werden? Um dies mit Sicherheit zu bestimmen, ist es wichtig, einen Erbschein zu beantragen. So erhalten Sie Überblick über evtl. unbekannte Miterben. Den Erbschein beantragen Sie i.d.R. beim Nachlassgericht Ihrer Stadt. Alternativ unterstützt Sie auch ein Notar.

Damit keine Erbstreitigkeiten entstehen, sollten Sie in einer Erbengemeinschaft die genaue Nachlassverteilung frühzeitig klären.

Mehrfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen zur Kapitalanlage sind i.d.R. vermietet. Mit Annahme des Erbe werden Sie als Erbe oder als Erbengemeinschaft neuer Vermieter der Wohnungen.

Steuern auf Veräußerungsgewinne?

Ob beim Verkauf des Hauses oder der Wohnung Spekulationssteuer anfällt, hängt im Wesentlichen davon ab, wie lange die Immobilien im Besitz des Erblassers waren. Sollten diese länger als 10 Jahre im Privatbesitz gewesen sein, fällt in der Regel keine Spekulationssteuer an. Um hier Sicherheit zu erhalten, besprechen Sie diesen Punkt unbedingt mir Ihrem Steuerberater.

Ob beim Verkauf Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Wert der geerbten Immobile ab. Wir können Ihnen hier eine Einschätzung über den mgl. Wert Ihrer Immobilie geben, mit dem Sie sich bei Ihrem Steuerberater, über die Höhe der eventuell anfallenden Erbschaftsteuer erkundigen können. 

Resümee

Sollten Sie einen Verkauf des Erbes in Erwägung ziehen, sind sich bestenfalls alle Erben einer Erbengemeinschaft hierüber einig. Gern können wir auch hier als unbeteiligte und aussenstehende Vermittler unterstützen um eine Einigung herbeizuführen. Sollte keine Einigkeit unter den Miterben herrschen, bliebe als letztes Mittel die Teilungsversteigerung bei Gericht.

Haben Sie Fragen?

Haben Sie Fragen zum Erbschein, zur Testamentseröffnung, Erbengemeinschaften, Miteigentumsanteilen, aktuellen Ackerlandpreisen oder Waldpreisen oder zum möglichen Verkauf Ihrer Flächen, u.v.m.?
Gern sind wir persönlich für Sie da und beraten Sie gern zu Ihrem Anliegen. Rufen Sie uns an 03591-3511727, oder schreiben Sie uns.

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