Acker (ca. 5,5 ha) bei Seehausen (Altmark) - 50% Miteigentumsanteil
Beschreibung Internet
Dieses Objekt wird im Rahmen unserer freiwilligen Immobilien- und Grundstücksauktion am 14.03.2025 aufgerufen. Der angegebene Kaufpreis stellt den Mindestpreis (Startpreis) in der Auktion dar. Bitte fordern Sie sich unser ausführliches Langexposé mit weiteren Infos im Vorfeld ab, bevor Sie telefonische Rückfragen stellen. Sie erhalten zusammen mit dem Exposé alle notwendigen Unterlagen, um an der Auktion teilnehmen zu können. Einen ausführlichen Katalog mit allen Objekten der Auktion finden Sie auf unserer Homepage unter www.hornigauktionen.de.In der Gemarkung Neukirchen zwischen der Hansestadt Seehausen (Altmark) und Osterburg (Altmark) befinden sich diese beiden nahe beieinander liegenden Landwirtschaftsflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 5,5 ha. Die von über Wirtschaftswege erreichbaren Flächen weisen eine Ackerzahl von 36 und 67 auf. Einer ertragreichen Ernte steht Ihnen somit wenig entgegen. Die relativ ebenen Flächen mit ihrer nahezu rechteckigen Form befinden sich dazu in unmittelbarer Nähe zur Elbe und der Landesgrenze von Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Aktuell sind die Flächen bis zum 30.09.2034 für 2.501,69 € p.a. verpachtet. Sie erwerben einen 50%igen Miteigentumsanteil.
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Lage Internet
Landkreis Stendal | Sachsen-AnhaltNeukirchen ist ein Ortsteil der Hansestadt Seehausen im Landkreis Stendal. Der Ort liegt in der Altmark, einer historischen Region im Norden Sachsen-Anhalts, die durch flache Landschaften, Felder, Wiesen und kleine Wälder geprägt ist. Geografisch befindet sich Neukirchen etwa 5 km nordöstlich von Seehausen und unweit der Elbe, die für die Region eine wichtige Rolle spielt. Die Nähe zur Elbtalaue, einem UNESCO-Biosphärenreservat, verleiht der Umgebung einen besonderen Reiz. Neukirchen ist ländlich geprägt und über regionale Straßen mit den umliegenden Orten gut verbunden.
Hinweise/Haftung Internet
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Mit dem Langexposé erhalten Sie auch einen Kaufvertragsentwurf, unsere Versteigerungsbedingungen, das Gebotsabgabe-Formular sowie weitere Angaben zur Vereinbarung von Besichtigungsterminen.
Es gelten die allgemeinen Versteigerungsbedingungen von HORNIG Auktionen. Bei der Angabe des Verkaufspreises handelt es sich um das Mindestgebot (sog. Auktionslimit). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der angegebene Preis variabel ist, der Zuschlagspreis also auch über dem angegebenen Wert liegen kann. Der Zuschlagspreis versteht sich zzgl. Aufgeld - für den Erwerber - gemäß den Versteigerungsbedingungen. Das vom Ersteher an das Auktionshaus zu zahlende Aufgeld (Courtage) ist mit Zuschlag fällig und sofort zahlbar. Dieses beträgt inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer:
17,85 % bei Zuschlagspreisen bis 9.999 €
11,90 % bei Zuschlagspreisen von 10.000 € bis 29.999 €
9,52 % bei Zuschlagspreisen von 30.000 € bis 59.999 €
7,14 % bei Zuschlagspreisen ab 60.000 €.
Die hier veröffentlichten Objekt-Informationen beziehen sich auf den Stand der Drucklegung des Auktionskataloges. Eventuelle nachträgliche Änderungen an den Objektdaten werden hier nicht veröffentlicht. Maßgeblich ist der während der Auktion verlesene Auslobungstext.
Änderungen vorbehalten.
Nähere Informationen über Zeitpunkt und Ablauf der Auktion, virtuelle Besichtigungen sowie weitere Immobilienangebote finden Sie auf unserer Homepage WWW.HORNIGAUKTIONEN.DE !
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